Rechtsprechung
BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 9 Abs 4 S 4
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache - rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 9 Abs 4 S 4 EStG 2009
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
- IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 9 Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
- Betriebs-Berater
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
- rewis.io
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
- datenbank.nwb.de
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abweichung von einer Verwaltungsanweisung - und die Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungssanitäters
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern bei Dienstpläne mit Schwerpunkt ...
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 25.07.2023 - 11 K 11130/21
- BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 26.10.2022 - VI R 48/20
Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Auch hat sich das FA nicht ansatzweise mit der zum neuen Reisekostenrecht ergangenen Senatsrechtsprechung, beispielsweise mit dem Senatsurteil vom 26.10.2022 - VI R 48/20 (BFHE 278, 464, BStBl II 2023, 582) auseinandergesetzt.bb) Das FG hat unter Anwendung der vom beschließenden Senat aufgestellten Grundsätze zum Vorliegen einer dauerhaften Zuordnung den von ihm festgestellten Sachverhalt gewürdigt (s. hierzu Senatsurteil vom 26.10.2022 - VI R 48/20, BFHE 278, 464, BStBl II 2023, 582, Rz 18) und eine dauerhafte Zuordnung aufgrund der monatlich erstellten Einsatzpläne und seiner weiteren Feststellungen verneint.
- BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11
Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.05.2012 - VI B 120/11 und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 19). - BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.05.2012 - VI B 120/11 und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 19).
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Es hat nicht dargetan, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.06.2013 - XI B 116/12, Rz 14 und vom 24.02.2014 - XI B 15/13, Rz 9, jeweils m.w.N.). - BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12
Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Es hat nicht dargetan, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.06.2013 - XI B 116/12, Rz 14 und vom 24.02.2014 - XI B 15/13, Rz 9, jeweils m.w.N.). - BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Allein die Behauptung des FA, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 12.05.2010 - IV B 19/09 …und vom 20.04.2000 - V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347). - BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07
Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.04.2014 - XI B 128/13 und vom 16.05.2008 - VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440). - BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.04.2014 - XI B 128/13 …und vom 16.05.2008 - VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440). - BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10
Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem …
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Hiermit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss 04.11.2010 - VII B 60/10). - BFH, 20.04.2000 - V B 156/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23
Allein die Behauptung des FA, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 12.05.2010 - IV B 19/09 und vom 20.04.2000 - V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347). - BFH, 23.03.1999 - III B 2/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz